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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1985 - 8 B 2460/84 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 1985 - 8 B 2460/84 (https://dejure.org/1985,12762)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Verhältnis der Leistungen nach dem AFG und BSHG - ausbildungsgeprägter Bedarf - Glaubhaftmachung bei Ermessensnormen
Verfahrensgang
- VG Köln, 02.10.1984 - 21 L 839/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1985 - 8 B 2460/84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84
Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1985 - 8 B 2460/84
Zum Begriff des 'ausbildungsgeprägten Bedarfs' im Sinne des BSHG § 26 (Anschluß BVerwG, 1985-01-17, 5 C 29/84).
- BVerwG, 07.06.1989 - 5 C 3.86
Ausschluß von Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausbildung im Rahmen des …
Mit Rücksicht auf den dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Sachverhalt einerseits und einschränkender Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten zur Auslegung dieser Vorschrift andererseits (s. den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 1. August 1983 - 4 B 127/83 -und den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. April 1985 - 8 B 2460/84 - ) ist die Entscheidung allerdings nur für eine Fallgestaltung erforderlich, bei der es um eine "echte" Umschulung geht, nicht aber für eine solche, bei der diese Umschulung möglicherweise den Charakter einer ersten Berufsausbildung hat.